Digitale Schule der Zukunft
Gerätekauf
- Die Tablets, Notebooks oder Convertibles werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben und befinden sich in deren Eigentum.
- Die Finanzierung wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro pro Gerät unterstützt.
- Die Geräte werden für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zu Hause privat verwendet werden.
- Die Schule legt technische Mindestkriterien für die Geräte festlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Geräte effektiv zum Lernen eingesetzt werden können.
- Die Inanspruchnahme des Angebots der geförderten Gerätebeschaffung durch die Erziehungsberechtigten ist freiwillig.

