Digitale Schule der Zukunft

Digitale Schule der Zukunft

        • Gerätekauf

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          • Die Tablets, Notebooks oder Convertibles werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben und befinden sich in deren Eigentum.
          • Die Finanzierung wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro pro Gerät unterstützt.
          • Die Geräte werden für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zu Hause privat verwendet werden.
          • Die Schule legt technische Mindestkriterien für die Geräte festlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Geräte effektiv zum Lernen eingesetzt werden können.
          • Die Inanspruchnahme des Angebots der geförderten Gerätebeschaffung durch die Erziehungsberechtigten ist freiwillig.

           

          (km.bayern.de)